ALLRIS - Auszug

29.04.2020 - 6 Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers sow...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 12 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit geltenden Fassung bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung

 

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Beschluss:
Die Gemeindevertretung Jatznick stimmt der Wahl des Gemeindewehrführers (Marcel Lichtnow) sowie des stellvertretenden Gemeindewehrführers (Ingo Sänger) zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage