12.08.2020 - 5 Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Jatznick
- Datum:
- Mi., 12.08.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Stellungnahme der Gemeinde Jatznick zum WEG 37/2015 wurde im 4. Beteiligungsverfahren in allen Punkten abgelehnt. Bei der Beantwortung der Stellungnahme wurde sich über Ausschlusskriterien (z.B. „Vorbehaltsgebiet Kompensation und Entwicklung“ entspricht 2/3 der Fläche) hinweg gesetzt. Andere angeführte Ausschlusskriterien („Vogelschutz / Vogelzug“ „Landschaftsbildpotential“ „Biotope „ sollen erst einen nachgeordneten Zulassungs-Genehmigungsverfahren entschieden werden.
Gegenüber der 4. Beteiligung wurde die Fläche in der 5. Beteiligung um 4 ha erweitert. Die erweiterten Flächen befinden sich auf den ausgewiesene Flächen der Rohstoffsicherung, welche ebenfalls ein Ausschlusskriterium darstellt.
Eine Zuarbeit zur Stellungnahme erfolgt bis zum 23.08. 2020 durch Herrn Schulz. Hier werden nochmals die bereits angesprochenen Hinderungsgründe aufgezählt und einer Wertung der stattgefundenen Beantwortung durch das Regionale Planungsbüro unterzogen. Als neuer Grund ist lediglich der Ausschluss der Erweiterung des Gebietes aufzuführen.
Auf Grund der oberflächlichen, teils unvollständigen und sich über Ausschlusskriterien hinwegsetzender Beantwortung der Stellungnahme, sowie der Erweiterung des Gebietes auf auszuschließenden Flächen, empfiehlt der Bauausschuss einstimmig eine Klageerhebung im Verfahren.