21.06.2021 - 7 Satzung der Gemeinde Jatznick über die Straßenr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Jatznick
- Datum:
- Mo., 21.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Bgm. Herr Fischer:
- in 2020 wurden nur 2 Kehrungen durchgeführt, die Bürger haben aber die vollen
Gebühren bezahlt
- in 2021 erfolgte bisher keine Reinigung
- zum Ausgleich werden noch 2 Grundreinigungen in 2021 beauftragt
- er ist mit der Empfehlung des Bauausschusses zur Gleichstellung der Ortsteile nicht
einverstanden
- es lassen sich nur Straßen mit Bordsteinen kehren
- die RK 1 betraf die Ortsteile Blumenhagen, Klein Luckow und Groß Spiegelberg
nach den alten Satzungen der ehemaligen Gemeinden bisher nicht
- eine Satzung für alle Ortsteile aufzustellen ist schwierig
- da die Vorschläge des Bauausschusses nicht eingearbeitet sind, sollte der Beschluss
zurückgestellt werden
- 2 Grundreinigungen sollen beauftragt werden
- zeitnah soll noch mal eine Beratung mit der zuständigen Mitarbeiterin der Verwalt-
ung Frau Müller erfolgen
- eine Gebührensatzung ist bis zum 30.06.2021 nicht mehr zu erstellen
- eine Rückdatierung der Satzung auf den 01.01.2021 ist nicht möglich
Herr Schulz:
- der Bauausschuss ist gegen die vorgeschlagenen Straßenlisten
- die Gleichstellung der Ortsteile soll gewahrt werden
- er bittet die Gemeindevertreter ihre Meinung zu äußern
> Frau von Schilling:
- Beschluss ist gem. Vorlage so nicht möglich
- die Fahrbahnen der Gemeindestraßen können bis zur Hälfte von den Anliegern
gereinigt werden
> Herr Hock:
- ist für eine Gleichbehandlung der Ortsteile und Bürger
> Frau Gundlaff:
- stellt den Antrag auf Runternahme des Beschlusses von der Tagesordnung
- eine Beratung der Satzung in der Gemeindevertretung ist nötig
-> Der Bürgermeister bittet um Abstimmung über den Antrag auf Runternahme des
Beschlusses von der Tagesordnung und Rückstellung.
Eine Beratung der Gemeindevertretung mit der zuständigen Mitarbeiterin der
Verwaltung Frau Müller ist zeitnah durchzuführen.