ALLRIS - Auszug

14.11.2022 - 8 Diskussion Friedhofssatzung Jatznick (GV19/126/...

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Wortprotokoll

Die Friedhofsatzung wird diskutiert.

Es wird empfohlen pro Gemeinde 2 Bäume zu pflanzen, wobei jeweils 1 Baum als Baumreihengrabstätte und 1 Baum als Baumwahlgrabstätte dienen soll (§ 13 Abs. 3 sollte geändert werden). Der BAS empfiehlt in § 13 Abs. 6 der Satzung sich für das Einlassen von Grabplatten zu entscheiden.

Der Bauausschuss empfiehlt die Umschreibung des § 19, sodass keine laufenden Kosten durch Dritte jährlich entstehen. Hier sollte die einmalige Anschaffung eines Grabsteintesters geprüft werden, sowie die Durchführung der Standsicherheit der Grabmale durch die Gemeinde.

Herr Falmer