ALLRIS - Auszug

29.04.2020 - 7 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bgm. Herr Fischer: Anmerkung zu Top 7 , 8 und 9

- Die Gemeinde Jatznick ist mit Ihrem Gemeindegebiet Mitglied in 3 Wasser-und Bodenverbänden, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben Verbandsbeiträge erheben.

Die Gemeinde kann die ihr auferlegten Beiträge durch Gebührenerhebung auf die Grundstückseigentümer umlegen. Grundlage für die Gebührenerhebung ist eine Satzung. Die Kalkulation der in der Satzung festgelegten Gebührensätze ist durch die

Gemeindevertretung zu billigen.

Die derzeit gültigen Satzungen sind aufgrund der Gebührenerhöhung der Wasser- und Bodenverbände entsprechend anzupassen.

 

- Den Beschlussvorlagen lag die entsprechende Kalkulation und Satzung bei.

>Fragen aus der Gemeindevertretung dazu können gestellt werden.

  - es werden keine Fragen gestellt

 

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Beschluss:

1.

Die Gemeindevertretung Jatznick beschließt von ihrem Ermessen Gebrauch zu machen, Umlagegebühren zur Deckung des Wasser- und Bodenverbandes Landgraben zu erheben.

2.

Die Gemeindevertretung Jatznick billigt die vorliegende Kalkulation, der in der zu beschließenden Satzung enthaltenen Gebührensätze (Anlage 1).

3.

Die Gemeindevertretung Jatznick beschließt die 3.Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Jatznick über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ entsprechend Anlage 2.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage