ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - GV19/036/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jatznick beschließt die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Jatznick zum 31. Dezember 2015, der vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Uecker-Randow-Tal i. d. F. vom  21.04.2020 akzeptiert wurde.


 

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Erläuterung

 

Sach- und Rechtslage:

 

§ 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011, in Kraft getreten am 05.09.2011.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Uecker-Randow-Tal hat den Jahresabschluss der Gemeinde Jatznick zum 31. Dezember 2015, der durch das Rechnungsprüfungsamt Wolgast im Rahmen einer beauftragten Drittprüfung gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft wurde, zugestimmt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt Wolgast hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfbericht zusammengefasst und abschließend in seinem Prüfvermerk einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Uecker-Randow-Tal in seinem abschließenden Prüfungsvermerk angeschlossen hat.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Prüfbericht incl. des Prüfvermerks und der abschließende Prüfungsvermerk sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Die Bilanzsumme beträgt                             8.745.931,86 €

Der Ergebnisvortrag des Vorjahres beträgt                                 1.062.581,72 €

Das Jahresergebnis zum 31.12.2015 beträgt                                  41.528,07 €

Die Finanzrechnung weist für 2015 einen Finanzmittelüberschuss

aus von (kumulativ)                                                                                           407.490,92 €.

 

Der Haushaltsausgleich ist kumuliert gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Uecker-Randow-Tal hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Jatznick zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom  21.04.2020 zu empfehlen.

 

 

 

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Anlagen

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