ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - GV19/044/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jatznick beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016.

 

 

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Erläuterung

 

Sach- und Rechtslage:

 

§ 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011, in Kraft getreten am 05.09.2011.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Uecker-Randow-Tal hat der Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Jatznick zum  31. Dezember 2016 i. d. F. vom 12.05.2020 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz, die durch das Rechnungsprüfungsamt Wolgast durchgeführt wurde, zugestimmt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt Wolgast hat das Ergebnis dieser Prüfung in seinem Prüfbericht zusammengefasst und abschließend in seinem Prüfvermerk einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Uecker-Randow-Tal in seinem abschließenden Prüfungsvermerk angeschlossen hat.

 

Der Prüfbericht incl. des Prüfvermerks und der abschließende Prüfungsvermerk sind der Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (GV19/043/2020) beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss  des Amtes Uecker-Randow-Tal hat in seiner Sitzung am 12.05.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 zu empfehlen.

 

 

 

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