ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - GV19/049/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:


Zur Verbesserung der Lebens-und Verkehrsverhältnisse in der Gemeinde und im Ort Blumenhagen sind für das Vorhaben Ausbau Klein Luckower Damm in der Ortslage Blumenhagen Fördermittel zu beantragen.

Die Gemeinde erklärt sich bereit gemäß der gewährten Zuwendung den verbleibenden Eigenanteil der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie die nicht zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens zu tragen.

Die Kosten des Vorhabens sind in den Haushaltsplan 2021 der Gemeinde einzustellen.

 

 

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Erläuterung

 

Erläuterung/Haushaltsmäßige Beurteilung:


Die mit Kopfsteinpflaster belegte Straße Klein Luckower Damm in der Ortslage Blumen- hagen befindet sich in einem desolaten Zustand und genügt dem regelmäßigen Ver-kehrsbedürfnis nicht mehr.

Zur Verbesserung der Lebens- und Verkehrsverhältnisse in der Gemeinde und im Ort Blumenhagen soll der Straßenabschnitt grundhaft neu ausgebaut und die Straßenbe-leuchtung mit LED-Technik erneuert werden.

Dazu sollen für das Vorhaben Fördermittel nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beantragt werden. Die Höhe der Zu- wendung kann bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens betra-gen.

Eine Voraussetzung für die Förderung und notwendiger Bestandteil der Antragsunter- lagen ist ein Beschluss der Gemeinde über die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens. Der Anteil, der auf die Gemeinde entfällt muss im Haushalt 2021 darge- stellt werden und leistbar sein.

 

 

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Anlagen

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