ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - GV19/053/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jatznick beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2021 gemäß Anlage.

 

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Erläuterung

 

Erläuterung/Haushaltsmäßige Beurteilung:

 

  • Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777)
  • Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik (GemHVO-Doppik) vom 25. Februar 2008 sowie der letzten Änderung vom 23. Juli 2019
  • Ministerium für Inneres und Europa M-V Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2021 - vom 02. Oktober 2020

 

Gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) haben die Gemeinden für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wird gemäß § 47 Absatz 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

 

 

 

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Anlagen

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