Informationsvorlage - GV19/063/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgegennahme einer Spende Verwendungszweck: Förderung der kulturellen Betätigung der Jugendfeuerwehr Belling
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bereich Bürgermeister
- Verfasser:
- Baganz, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Jatznick
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Entscheidung
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24.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jatznick beschließt die Entgegennahme einer Spende in Höhe von 200,00 € von der Ueckermünder Maler GmbH für die Jugend- feuerwehr Belling. Die Zuwendung ist zweckgebunden für die kulturelle Betätigung der Jugendfeuerwehr Belling zu verwenden.
Erläuterung
Erläuterung/Haushaltsmäßige Beurteilung:
§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011, in Kraft getreten am 05.09.2011,
§ 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Jatznick vom 03.12.2019
Die Ueckermünder Maler GmbH spendet für die Jugendfeuerwehr Belling 200,00 €.
Diese Gelder sind für kulturelle Freizeitaktivitäten der Jugendfeuerwehr Belling einzusetzen.
Entsprechend den Festlegungen in der Hauptsatzung der Gemeinde Jatznick entscheiden die zuständigen Gremien der Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden bis 500,00 €.