ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - GV19/071/2021-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jatznick beschließt die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses gemäß § 35 Abs. 2 KV MV

 

  1. das Projekt „Errichtung eines Schleppdaches zur Überdachung einer Fläche des Außenbereichs dadurch zu fördern, dass die Gemeinde Jatznick den Fußballverein „Aufbau Jatznick 47 e. V.“ durch einen Zuschuss in Höhe von 4.000,00 Euro unterstützt.
  2. den Abschluss des Pachtvertrages / Betreibervertrages.

 

 

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Erläuterung

Rechtliche Grundlage:
 

Da die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Gewährung der u. g. Zuwendung aus dem Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommern in der 17. KW abgelaufen wäre, war Dringlichkeit geboten. Zur Gewährleistung notwendiger Beschlussfassungen wurde von der kommunal-verfassungsrechtlichen Möglichkeit der Kompetenzverlagerung auf den Hauptausschuss Gebrauch gemacht. Die Beschlussfassung erfolgte auf der Sitzung des Hauptausschusses am 23.04.2021.

 

Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert am 23. Juli 2019, § 35 Abs. 2 Satz 4) " … Der Hauptausschuss entscheidet auch in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung aufgeschoben werden kann. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die Gemeindevertretung. …"

 

Erläuterung/Haushaltsmäßige Beurteilung:

 

zu 1.

 

Der Fußballverein „Aufbau Jatznick 47 e.V.“ beabsichtigt auf dem Sportplatz ein Schleppdach zur Überdachung einer Freifläche am Vereinsheim zu errichten und beantragt dafür die Gewährung einer Zuwendung aus dem Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommern für Baumaßnahmen  Sport  im Rahmen einer Projektförderung beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 54.000,00 Euro. Die Gemeinde beteiligt sich an den Baukosten in Höhe von 4.000,00 Euro als Zuschuss an den Verein. Der Zuschuss entspricht dem Eigenanteil des Vereins an den Gesamtbaukosten.

 

 

zu 2.

 

Die Gemeinde Jatznick überträgt mit dem anliegenden Pachtvertrag dem Verein die im Vertrag genannten Flächen zur Nutzung und Betreibung.

 

Für das Projekt Errichtung eines Schleppdaches zur Überdachung einer Fläche des Außenbereiches des Fußballvereins „Aufbau Jatznick 47 e.V.“ wurden im Haushaltsplan 2021 keine finanzielle Mittel eingeplant.

Die fehlenden investiven Mittel müssen über Einsparungen in anderen Bereichen bereitgestellt werden.

 

 

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Anlagen

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