ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - GV19/088/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Jatznick beschließt den Neuabschluss des Wegenutzungsvertrages bzw. Konzessionsvertrages Gas mit der E.DIS Netz GmbH gemäß vorliegendem Vertragsangebot.

Der Vertrag tritt am 27 05.2024 in Kraft und wird für die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen.

 

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Erläuterung

Erläuterung/Haushaltsmäßige Beurteilung:
Der bestehende Konzessionsvertrag Gas vom 05.05./27.05.2004 endet am 26.05.2024.

Gem. § 46 Abs.3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde das Vertragsende und die Absicht der Gemeinde zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages Gas im Bundesanzeiger am 17.05.2021 öffentlich bekannt gegeben.

In der öffentlichen Bekanntmachung wurden am Abschluss eines Wegenutzungsver-trages Gas interessierte Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von 3 Monaten schriftlich bei der Gemeinde zu bekunden.

Innerhalb der gesetzten Frist wurde lediglich von der E.DIS Netz GmbH mit Schreiben vom 20.05.2021 eine Interessenbekundung abgegeben.

Damit entfällt für die Gemeinde eine Auswahlentscheidung und der neue Wege- nutzungsvertrag Gas ist mit der E.DIS Netz GmbH abzuschließen.

Dazu wurde von der E.DIS Netz GmbH ein entsprechender Vertrag vorgelegt.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat gemäß § 1 Abs.1 das Ziel einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leistungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Die Konzessionsabgabenverordnung (KVA) regelt die zulässige Vergütung für die Einräumung von Wegenutzungsrechten.

Mit dem vorgelegten Wegenutzungsvertrag werden diese gesetzlichen Grundlagen umgesetzt.

Im Vertrag werden Regelungen zur Zahlung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe und zur Gewährung eines Kommunalrabattes sowie weitere angemessene Regel -ungen über die Rechtspflichten der Vertragsparteien getroffen.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 20 Jahre.

Der Vertrag ist rechtskonform abgefasst und inhaltlich in seinen Regelungen mit dem Städte- und Gemeindetag Meckl-Vorp. abgestimmt.

 

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Anlagen

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