ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - GV19/089/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jatznick beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Jatznick gemäß beigefügter Anlage

 

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Erläuterung

Erläuterung/Haushaltsmäßige Beurteilung:
Gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV MV) vom 05.09.2011 hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften der KV MV der Hauptsatzung vorbehalten ist; auch andere für die Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Haupt-

satzung geregelt werden.

 

Die Hauptsatzung ist von der Mehrheit aller Gemeindevertreter zu beschließen und der Rechtsaufsichtsbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen.

 

Aufgrund der Niederlegung des Vorsitzes für den Sozialausschuss der Gemeinde und unter Beachtung, dass kein neuer Vorsitzender gefunden wurde, hat sich die Gemeindevertretung entschieden den Sozialausschuss in den Bauausschuss zu integrieren. Der bestehende Bauausschuss soll um drei Gemeindevertreter und einen sachkundigen Einwohner erweitert werden. (§ 5, Abs. 2 und 3)

 

Des Weiteren wurden die bestehenden Internetauftritte der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow-Tal zusammengeführt. Daher ist der § 8, Abs. 1 der Hauptsatzung anzupassen.

 

 

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